Der TOP Pflasterfugenmörtel für keramischen Platten. ROMPOX® - ECOFINE für Fugenbreiten ab 3 mm ist bekannt für seine sehr leichte Anwendung und keinerlei Bindemittelrückständen auf der Steinsoberfläche. Einer der Vorteile daran ist, dass der nachhaltige Fugenmörtel eine lange, offene Verarbeitungszeit hat und somit das Verfugen von großen Steinformaten erleichtert.
Profi-Tipps für die feste Verfugung von keramischen Belägen
- Platten ab 30 mm Stärke sind für eine ungebundene Verlegung geeignet (nach ZTV Wegebau)
- Platten unter 30 mm…
Der TOP Pflasterfugenmörtel für keramischen Platten. ROMPOX<sup>®</sup> - ECOFINE für Fugenbreiten ab 3 mm ist bekannt für seine sehr leichte Anwendung und keinerlei Bindemittelrückständen auf der Steinsoberfläche. Einer der Vorteile daran ist, dass der nachhaltige Fugenmörtel eine lange, offene Verarbeitungszeit hat und somit das Verfugen von großen Steinformaten erleichtert.
Profi-Tipps für die feste Verfugung von keramischen Belägen
- Platten ab 30 mm Stärke sind für eine ungebundene Verlegung geeignet (nach ZTV Wegebau)
- Platten unter 30 mm Stärke müssen in ein wasserdurchlässiges Mörtelbett und mit Haftbrücke verlegt werden (nach DIN 18318:2019-09)
Fugenbreiten nach DIN 18318:2019-09 für die gebundene Bauweise
- Platten mit einer Kantenlänge von >= 600 mm müssen mit einer Fugenbreite von 15 mm (Toleranz +/- 5 mm) verlegt werden
- Alle übrigen Pflasterungen müssen mit Fugenbreiten von 10 mm gebaut werden auch hier mit einer Toleranz von +/- 5 mm
Vermutlich stellt sich daher die Frage, wer seine Platten auf so eine Fugenbreite verlegt. Aber jeder Sachverständige wird nach der DIN beurteilen, in der keine Mischbauweise (ungebundene Bettung, feste Fuge) erlaubt ist. Ganz im Gegensatz zur ZTV-Wegebau, die diese Bauweise ausdrücklich erlaubt. Aber auch die ZTV-Wegebau schreibt Fugenbreiten von 5-15 mm vor.
Wichtig ist, dass Fachverleger Ihre Kunden dahingehend beraten und „Bedenken anmelden“, wenn der Bauherr im Hinblick auf die Fugenbreite eine Sonderbauweise (3 mm Fuge!) wünscht. Zu Baubeginn sollte der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer schriftlich und nachweislich vereinbaren, nach welchem Regelwerk / Arbeitsblatt (DIN oder ZTV Wegebau) er bauen möchte und welche Kundenwünsche dabei von der Norm abweichen. Dann kann nichts passieren!