Unsere Grundsätze zu Ihrem Vorteil

Ein Vorwort zur Compliance

Der Erfolg unseres Unternehmens hängt entscheidend davon ab, dass wir uns alle, das heißt Geschäftsleitung, Vorgesetzte und jeder einzelne Arbeitnehmer, ehrlich, integer und ethisch korrekt verhalten. Die vorliegenden Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) helfen uns, indem sie mögliche Risiko und Konfliktbereiche sowie deren Bedeutung für unser Unternehmen aufzeigen. Der Code of Conduct dient uns als verbindliche Leitlinie im beruflichen Alltag. Er wird ergänzt durch interne Richtlinien und Regularien sowie arbeitsvertragliche Vereinbarungen. Darüber hinaus halten wir selbstverständlich nationale und internationale gesetzliche Regelungen ein. Das bedeutet auch, dass wir uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die auf Betrug, Veruntreuung, Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung oder einer anderen bewusst begangenen Vermögensschädigung unserer Kunden oder Dritter basieren. Die Nichtbeachtung des Code of Conduct kann zu erheblichen Schäden führen, nicht nur für unser Unternehmen, sondern auch für uns als Mitarbeiter sowie für unsere Geschäftspartner. Der Code of Conduct ist deshalb für uns alle verbindlich, unabhängig davon, ob wir als Mitarbeiter, Vorgesetzte oder Geschäftsführer im Unternehmen wirken. Die Inhalte sind hier auszugsweise zusammengefasst.

ROMEX®Verhaltensgrundsätze (PDF)

Unsere Verantwortung als Mitglieder der Gesellschaft

Menschenrechte

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist festgehalten, welche Anforderungen und Erwartungen die internationale Gemeinschaft im Hinblick auf die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte hat. Wir achten, schützen und fördern weltweit die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenund Kinderrechte (nachfolgend Menschenrechte) als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. Wir lehnen jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb unseres Unternehmens, sondern selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern.

Chancengleichheit und Gleichbehandlung

Chancengleichheit und Gleichbehandlung sind wichtige Eckpfeiler für einen fairen, vorurteilsfreien und offenen Umgang. Die ROMEX® Gruppe fördert ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander, Vielfalt und Toleranz. Denn so wird es uns möglich sein, ein Höchstmaß an Produktivität, Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Kreativität und Effizienz zu erreichen. Wir bieten gleiche Chancen für alle. Wir diskriminieren niemanden und dulden keine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Wir leben Vielfalt, setzen uns aktiv für Inklusion ein und schaffen ein Umfeld, das die Individualität jedes und jeder Einzelnen im Unternehmensinteresse fördert. Die Auswahl, Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage ihrer Qualifikation und ihrer Fähigkeiten.

Produktkonformität und Sicherheit

Tagtäglich kommen unzählige Menschen mit unseren Produkten und Services in Berührung. Die ROMEX® Gruppe steht in der Verantwortung, die aus dem Umgang mit diesen Produkten und Services resultierenden Risiken, Nachteile und Gefahren für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Vermögen unserer Kunden oder Dritter so weit wie möglich auszuschließen. Es ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch unser Anspruch, die für unsere Produkte geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie internen Standards einzuhalten. Unsere Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Durch Prozesse und Strukturen werden diese kontinuierlich und systematisch sichergestellt. Hier machen wir keine Kompromisse. Wir sorgen dafür, dass bei möglicherweise auftretenden Abweichungen geeignete Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.

Spenden, Sponsoring und Wohltätigkeit

Die ROMEX® Gruppe vergibt Spenden (das heißt Zuwendungen auf freiwilliger Basis ohne Gegenleistung) und Sponsorengelder (das heißt Zuwendungen auf Basis einer vertraglich vereinbarten Gegenleistung) mit dem Ziel, unser Ansehen und unsere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv zu prägen und die berücksichtigten Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen konkret zu unterstützen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Gewährleistung eines einheitlichen Verhaltens innerhalb des Unternehmens sind Spenden und Sponsoring Maßnahmen nur im Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung und in Übereinstimmung mit den aktuellen internen Bestimmungen der Marken und Gesellschaften der ROMEX® Gruppe zulässig. Wir gewähren Geld- und Sachspenden für folgende Bereiche: Wissenschaft und Forschung, Ausbildung, karitative Zwecke, Sport, Kultur, Kirchen und kirchliche Institutionen. Darüber hinaus werden die Spenden nur an Einrichtungen vergeben, die als gemeinnützig anerkannt oder durch besondere Regelungen zur Spendenannahme befugt sind. Spenden und Sponsoringmaßnahmen werden bei uns nur im Rahmen eines transparenten Genehmigungsprozesses gewährt.

Unsere Verantwortung als Geschäftspartner

Korruptionsverbot

Korruption ist ein gravierendes Problem im Wirtschaftsverkehr. Sie führt zu Entscheidungen aus sachwidrigen Gründen, verhindert Fortschritt und Innovation, verzerrt den Wettbewerb und schädigt die Gesellschaft. Korruption ist verboten. Sie kann Geldbußen für die ROMEX® Firmengruppe und strafrechtliche Sanktionen für betroffene Mitarbeiter nach sich ziehen. Die Qualität der Produkte und Services unseres Unternehmens sind der Schlüssel zu unserem Erfolg. Wir tolerieren keine Korruption. Wir gewähren Zuwendungen an Geschäftspartner, Kunden oder andere externe Dritte nur innerhalb der rechtlich zulässigen Rahmenbedingungen und festgelegten Vorgaben.

Fairer und freier Wettbewerb

Der faire und freie Wettbewerb wird durch die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze geschützt. Die Einhaltung dieser Gesetze gewährleistet, dass es auf dem Markt nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt – zum Wohle aller Marktteilnehmer. Verboten sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern, die eine Verhinderung oder Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Unzulässig ist es auch, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Ein solcher Missbrauch kann zum Beispiel bei unterschiedlicher Behandlung von Kunden ohne sachliche Rechtfertigung (Diskriminierung) vorliegen, bei Lieferverweigerung, bei der Durchsetzung unangemessener Einkaufs- oder Verkaufspreise und Konditionen oder bei Koppelungsgeschäften ohne sachliche Rechtfertigung für die abverlangte Zusatzleistung. Wettbewerbswidriges Verhalten kann nicht nur den guten Ruf der ROMEX® Gruppe erheblich schädigen, sondern auch empfindliche Bußgelder und Strafen nach sich ziehen. Wir betreiben Geschäfte ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und auf der Grundlage der Marktwirtschaft sowie des freien, ungehinderten Wettbewerbs. Wir messen uns gern mit unseren Wettbewerbern und halten uns dabei immer an Recht und Gesetz und an ethische Grundsätze. Wir treffen keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden. Soweit unser Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat, missbrauchen wir sie nicht. Im Umgang mit unseren autorisierten Vertriebspartnern halten wir die spezifischen kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für Vertriebssysteme ein.

Unsere Verantwortung am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die ROMEX® Gruppe nimmt ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sehr ernst. Wir gewährleisten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen nationalen Bestimmungen sowie auf der Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens. Durch ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und durch vielfältige Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen erhalten und fördern wir die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit unserer Mitarbeiter.

Datenschutz

Zum Schutz der Privatsphäre existieren für den Umgang mit personenbezogenen Daten besondere gesetzliche Regelungen. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten bedarf im Grundsatz der Einwilligung des oder der Betroffenen, einer vertraglichen Regelung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage. Wir schützen die personenbezogenen Daten von Mitarbeiter*innenn, ehemaligen Mitarbeiter*innen, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen. Wir sammeln, erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.