Baustofflexikon - U

Der Unterbau ist der stützende Bereich, z.B. einer Pflasterfläche, auf welchen der Oberbau aufgebaut wird. Der Unterbau muss dauerhaft tragfähig und verformungsbeständig sein. Er muss daher hinreichend verdichtet werden, damit der Oberbau beginnend mit der ersten Tragschicht (i.d.R. Frostschutzschicht) auf dem Planum eingebaut und anforderungsgerecht verdichtet werden kann. Der Begriff Unterbau beschreibt den verbesserten Boden (Untergrund, auch gewachsener Boden) einer Pflasterfläche im Straßenverkehr, wenn dieser nicht die ausreichenden Festigkeiten durch Verdichtung erreicht, um darauf den Oberbau mit den entsprechenden Tragschichten etc. aufzubauen. Die Ausführung des Unterbaus wird durch die "Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen" (ATV DIN 18300 Erdarbeiten), die "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau" (ZTV E-StB) und das "Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau" geregelt.
Vorbehandlung von Untergründen, um einen sicheren Haftverbund für eine nachfolgende Beschichtung zu gewährleisten. Das Ziel ist dabei, trennend wirkende (Schmutz)schichten restlos zu entfernen. Gängige Verfahren sind: Kugelstrahlen, Schleifen, Wasserstrahlen etc.